Aufgaben und Ziele
Das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) ist eine Landesoberbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) des Landes Brandenburg. Es hat seinen Hauptsitz in Hoppegarten. Außenstellen befinden sich in Cottbus, Frankfurt (Oder), Potsdam, Schönefeld und Berlin.
Abteilung 1 - Zentrale Aufgaben
Die Bereiche Personal, Organisation, Öffentlichkeitsarbeit, Haushalt, Innerer Dienst, Informationstechnik und Recht nehmen innerhalb des LBV Querschnittsaufgaben wahr. Kompetente Verwaltungsfachleute unterschiedlicher Fachdisziplinen sorgen hier für eine effektive und effiziente Aufgabenerfüllung.
Bei Bauvorhaben für Straßen- und Schienenwege sowie Straßenbahn- und nicht bundeseigenen Eisenbahnprojekten führen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachabteilung 1 Anhörungs- und Planfeststellungsverfahren durch.
Abteilung 2 - Verkehr
In der Fachabteilung 2 werden Betriebs-, Verkehrs- und Tarifgenehmigungen für Verkehre auf der Straße, der Schiene und dem Wasser erteilt. Diese Aufgaben erfordern die kompetente und sorgfältige Prüfung aller notwendigen Voraussetzungen und Genehmigungsverfahren.
Die Verkehrsabteilung erteilt im Jahr über 4.500 Bescheide in den unterschiedlichen Rechtsbereichen. Die Fachabteilung ist zuständig für den gewerblichen Güterverkehr ebenso wie für den Schiffsverkehr auf Landeswasserstraßen, sie überwacht Prüfstützpunkte für Lkw und Pkw, erkennt Prüfingenieure an und nimmt Prüfungen für Fahrlehrer ab.
Die Fachabteilung prüft Fördermittelanträge für Investitionen in den Öffentlichen Personennahverkehr, bewilligt die Mittel und gewährt Zuweisungen für die Aufgabenträger des ÖPNV. Außerdem werden Ordnungswidrigkeitenverfahren durchgeführt sowie Ausnahmegenehmigungen und Anerkennungen auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts erteilt.
Als obere Verkehrsbehörde des Landes fertigt die Fachabteilung Stellungnahmen zu Planungen von Vorhaben, für die eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgeschrieben ist.
Abteilung 3 - Städtebau und Bautechnik
Die Fachabteilung 3 bewilligt Fördermittel der Bund-Länder-Programme für Städtebauförderung und prüft Förderanträge des Programms „Nachhaltige Stadtentwicklung“ der Europäischen Union. Die kompetente Bearbeitung städtebaulicher Fachthemen, das Stadtmonitoring und die Evaluierung öffentlicher Förderungen für das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft sind Aufgaben, mit denen die Fachabteilung die Städtebauförderung aktiv unterstützt und begleitet. Hierzu gehört auch die inhaltliche Betreuung von Antrags- und Bewilligungsverfahren.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachabteilung 3 verstehen sich als Partner der Städte und Gemeinden bei der Umsetzung integrierter Stadtentwicklungskonzepte.
Das zur Fachabteilung gehörende Bautechnische Prüfamt ist nach der Brandenburgischen Bautechnischen Prüfungsverordnung (BbgBauPrüfV) zuständig für die Typenprüfung und erteilt im Einzelfall Zustimmungen zu nicht geregelten Bauprodukten und Bauarten gemäß der Brandenburgischen Bauordnung. Das Prüfamt ist anerkannte Prüfstelle für Kunststoffbehälter und Kunststoffkonstruktionen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt).
Die Raumbeobachtung (Dezernat Raumbeobachtung und Stadtmonitoring) als Grundlage der Landesplanung analysiert, vergleicht und bewertet räumliche Strukturen und deren Entwicklung im gemeinsamen Planungsraum Berlin-Brandenburg. Die Ergebnisse werden in Form komplexer Karten, Grafiken und Berichte zusammengefasst und präsentiert. Die Daten werden in räumlichen Informationssystemen aufbereitet.
Abteilung 4 - Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg
Per Staatsvertrag ist die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) als Fachabteilung 4 eingerichtet. Sie übernimmt Aufgaben beider Länder nach dem Luftverkehrsgesetz und dem Luftsicherheitsgesetz. Die Fachabteilung verfügt über örtliche Luftaufsichtsstellen an den Verkehrsflughäfen Berlin-Tegel und Berlin-Schönefeld.
Neben der Fachplanung und Aufsicht über alle Flugplätze, mit Ausnahme der beiden Verkehrsflughäfen, kümmert sich die Fachabteilung in beiden Ländern um die Erteilung von Lizenzen der Privatpiloten und um die Flugschulen. Außerdem obliegen ihr die Betreuung von Luftfahrtunternehmen sowie die Genehmigungen zur besonderen Nutzung des Luftraums und für Luftfahrtveranstaltungen. Als Luftaufsichtsbehörde überwacht sie die Einhaltung der Luftverkehrsvorschriften.
Als Luftsicherheitsbehörde wirkt die Fachabteilung bei der Abwehr von Angriffen Dritter auf den Luftverkehr mit. Ihre Mitarbeiter beaufsichtigen die Eigensicherungsmaßnahmen der Flughäfen und genehmigen Luftsicherheitspläne. Sie sind für die Luftsicherheit an den Landeplätzen verantwortlich und überprüfen die Zuverlässigkeit der Inhaber von Flughafenausweisen, Mitarbeiter von Luftfahrtunternehmen und Piloten.


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