Zuständigkeiten
Das Landesamt für Bauen und Verkehr erarbeitet entsprechend der "Zuständigkeitsregelung hinsichtlich der Beteiligung der Verkehrsbehörden und der Straßenbauverwaltung als Träger öffentlicher Belange in Planungsverfahren
" (Erlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung vom 1. September 2005) veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg - Nr. 45 vom 16. November 2005 Stellungnahmen zu folgenden Unterlagen:
- Regionalplanungen
- Raumordnungsverfahren
- Kreisentwicklungspläne, -konzeptionen
- Braunkohlen- und Sanierungspläne
- Ausweisung von Naturschutz- und Wasserschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, forstliche Rahmenpläne
- Planfeststellungsverfahren, Plangenehmigungsverfahren
- Flächennutzungspläne
- Bebauungspläne, Sanierungssatzungen
- Bodenordnungsverfahren
- Satzungen nach § 34 BauGB
- sonstige gemeindliche Planungen
Entsprechend der oben genannten Zuständigkeitsverordnung ist zu beachten:
- Stellungnahmen zu Landesentwicklungsplänen werden durch das
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft abgegeben. - Planungsverfahren, bei denen Belange von Flughäfen betroffen sind, werden neben dem Landesamt für Bauen und Verkehr auch durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft bewertet.
- Belange der Straßenplanung und des Straßenbaus werden durch den Landesbetrieb Straßenwesen wahrgenommen.


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