Bautechnik

Das LBV als Bautechnisches Prüfamt
Dem im LBV eingerichteten Bautechnischen Prüfamt sind vom Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung (MIR) als oberste Bauaufsichtsbehörde Aufgaben zur landesweit einheitlichen Wahrnehmung nach der Brandenburgischen Bauzuständigkeitsverordnung – BbgBauZV - und der Brandenburgischen Bautechnischen Prüfungsverordnung – BbgBauPrüfV - übertragen worden.
Es handelt sich hierbei um folgende Zuständigkeiten:
- Zustimmung im Einzelfall für nichtgeregelte Bauprodukte und Bauarten nach §§ 17 und 18 der Brandenburgischen Bauordnung (§ 1 Nr. 1 BbgBauZV)
Merkblätter zur Zustimmung im Einzelfall - Beratung der unteren Bauaufsichtsbehörden in Fragen der Bautechnik und der Bauprodukte (§ 1 Nr. 5 BbgBauZV)
- Fachaufsicht über die Prüfingenieure für Standsicherheit und Brandschutz (§ 2 Abs. 1 BbgBauPrüfV) -
Verzeichnis der im Land Brandenburg anerkannten Prüfingenieure für Standsicherheit) (Stand: 14. September 2009) (PDF: 64 KB)
Musterberichte für Prüfingenieure - Anerkennungsbehörde für die Prüfingenieure für Standsicherheit und Brandschutz und Widerspruchsbehörde soweit sich die Widersprüche gegen Sachentscheidungen der Prüfingenieure richten (§ 2 Abs. 2 BbgBauPrüfV) -
Merkblatt Prüfingenieure für Standsicherheit (PDF: 30 KB),
Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren für Brandschutz (PDF: 21,3 KB)
Liste der im Land Brandenburg anerkannten Prüfingenieure für Brandschutz (Stand: 1.Juli 2009) (PDF: 45KB) - Mitwirkung im gemeinsamen Gutachterausschuss der Länder Brandenburg und Berlin zur Feststellung der fachlichen Eignung im Rahmen der Anerkennung der Prüfingenieure für Standsicherheit (§ 11 Abs. 2 BbgBauPrüfV) - Geschäftsordnung Gutachterausschuss (PDF: 17 KB)
- Erteilung von Typenprüfungen (§ 19 Abs. 1 BbgBauPrüfV)
Allgemeines Merkblatt Typenprüfungen (Stand: 25.11.2009) (PDF: 42 KB) - Rechts- und Fachaufsicht über die Prüfstelle für Fliegende Bauten (TÜV Industrieservice GmbH, TÜV Rheinland Group, Regionalbereich Berlin), § 22 BbgBauPrüfV
- Rechts- und Fachaufsicht über die Bewertungs- und Verrechnungsstelle der Prüfingenieure (§ 24 Abs. 2 BbgBauPrüfV)
- vom Deutschen Institut für Bautechnik anerkannte Prüfstelle für Kunststoffbehälter


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