Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs

Die in dieser Rubrik dargestellten Inhalte richten sich in erster Linie an Unternehmen, Kommunen, Vereine oder andere, die an investiven Maßnahmen des ÖPNVs interessiert sind. Dabei wird zwischen der Förderung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) und des ÖPNVs im Verkehrsraum öffentlicher Straßen (üÖPNV) unterschieden. Maßnahmen der Unterhaltung oder Instandsetzung sind nicht zuwendungsfähig.
Darüber hinaus wird über die Aufgaben, die das Landesamt für Bauen und Verkehr in der konsumtiven Förderung des üÖPNVs wahrnimmt, informiert.


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