Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs

Investive Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
Das Land Brandenburg fördert den ÖPNV. Ziel ist die Verbesserung des ÖPNV unter anderem durch Attraktivitätserhöhungen der Verknüpfungspunkte im ÖPNV und Verbesserung des Qualitätsstandards (Fahrzeugausstattung, Bedienungsqualität, Pünktlichkeit, Anschlusssicherung, Sicherheit, Sauberkeit, Fahrgastinformation und Störungsmanagement). Die in dieser Rubrik dargestellten Inhalte richten sich in erster Linie an Unternehmen, Kommunen, Vereine oder andere, die an investiven Maßnahmen des ÖPNVs interessiert sind. Dabei wird zwischen der Förderung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) und des ÖPNVs im Verkehrsraum öffentlicher Straßen (üÖPNV) unterschieden. Maßnahmen der Unterhaltung oder Instandsetzung sind nicht zuwendungsfähig.
Konsumtive Förderung des üÖPNV
Darüber hinaus wird über die Aufgaben, die das Landesamt für Bauen und Verkehr in der konsumtiven Förderung des üÖPNVs wahrnimmt, informiert.


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