Luftfahrtpersonal

Aussetzung der Anwendung der Verordnung (EU) 1178/2011 zum neuen europäischen Lizenzrecht
Die Anwendung der an sich am 8.4.2012 in kraft tretenden Verordnung (EU) 1178/2011 über die Anforderungen und das Verwaltungsverfahren für die Lizensierung des fliegenden Personals in der Zivilluftfahrt wird bis zum 8.4.2013 und zum Teil auch darüber hinaus ausgesetzt. Die Einzelheiten lesen Sie bitte auf der Webseite des Luftfahrtbundesamtes (LBA) nach.
Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011
(zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates)
Die Aufgaben der LuBB rund um den Erwerb und die Ausübung der Erlaubnis zum Führen von Luftfahrzeugen ist sehr umfangreich. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um die Ausbildungsangelegenheiten der Privatflugzeugführer, Privathubschrauberführer, Segelflugzeugführer und Freiballonführer. Der LuBB obliegt dabei
- die Anerkennung flugmedizinischer Sachverständiger (Klasse 2) nach § 24e LuftVZO,
- die Genehmigung und Beaufsichtigung von registrierten Ausbildungseinrichtungen für die o. g. Luftfahrzeugführer gem. §§ 31 ff. LuftVZO,
- die evtl. Untersagung der Ausbildung zum Erwerb einer Lizenz bei Fehlen der persönlichen Voraussetzungen,
- die Abnahme der theoretischen und praktischen Prüfungen,
- die Umschreibung militärischer Erlaubnisse in zivile Erlaubnisse und die Anerkennung ausländischer Erlaubnisse,
- die Erteilung, die Verlängerung und ggf. der Entzug bzw. die Einschränkung der Lizenzen und Berechtigungen und
- das Führen von Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Nähere Einzelheiten zum Lizenzwesen sind in den einschlägigen Vorschriften und in den zum Download bereitgestellten Merkblättern beschrieben.


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