Städtebauförderung

Die Städtebauförderung hat ihre rechtlichen Grundlagen im Baugesetzbuch (Besonderes Städtebaurecht). Die Durchführung wird im Rahmen von Verwaltungsvereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern geregelt und in den einschlägigen Förderrichtlinien konkretisiert.
Allgemeine Informationen, Zahlen und Fakten über die Städtebauförderung im Land Brandenburg finden Sie auf den Internetseiten des MIL.
Ein Teil der Programme der Städtebauförderung läuft kontinuierlich bereits seit Beginn der neunziger Jahre. Die Erfolge der Programme sind vor Ort bereits deutlich wahrnehmbar. Sie haben sich als Motor für die Stadtentwicklung und für die regionalen Arbeitsmärkte erwiesen.
Seit ca. Ende der neunziger Jahre geht die Förderung zunehmend über die programmspezifischen Zielstellungen hinaus. Ausgehend von einer ganzheitlich orientierten Sichtweise, die städtebauliche, wirtschaftliche, soziale sowie ökologische Aspekte der Stadtentwicklung zusammenführt und insbesondere von der Europäischen Union unterstützt wird, nehmen gesamtsstädtische integrierte Handlungsansätze in der Förderung eine bedeutende Rolle ein.
Das kommunale Instrument hierfür sind „Integrierte Stadtentwicklungskonzepte“, abgekürzt INSEK. Sie dienen der Stadt zur Ausrichtung ihrer Entwicklungsstrategie auf ihre Stärken und zur Koordinierung der unterschiedlichen Maßnahmen. Die INSEK dienen zugleich dem Land als Grundlage für die Förderung mit dem Ziel, Städte und Gemeinden als Orte der Wirtschaft und Beschäftigung sowie der Daseinsvorsorge und Lebensqualität nachhaltig zu unterstützen. Alle Maßnahmen der Städtebauförderung sind aus dem aktuellen INSEK abzuleiten, d.h. es müssen sich Bedarfsherleitung, Zielstellung, Einbindung in die Gesamtstrategie und begründete Erfolgserwartung aus dem INSEK erschließen.
Das INSEK ist durch die Gemeinde unter Beachtung der „Arbeitshilfe zur Erstellung von Integrierten Stadtentwicklungskonzepten (INSEK)“ des MIL zu erarbeiten bzw. fortzuschreiben. Aus dem INSEK ist die integrierte Kosten- und Finanzierungsübersicht aller Einzelvorhaben abzuleiten. Programmspezifische sektorale Planungen wie z.B. Sanierungs- und Stadtumbaupläne oder integrierte Handlungskonzepte sowie der Drei-Jahres-Umsetzungsplan untersetzen das INSEK.
Aufgaben des LBV im Rahmen der Städtebauförderung
Die Abteilung Städtebau und Bautechnik des Landesamtes für Bauen und Verkehr ist die Bewilligungsbehörde für Mittel der Städtebauförderungsprogramme und antragsannehmende Behörde für das EFRE-Programm zur nachhaltigen Stadtentwicklung, für das die ILB Bewilligungsbehörde ist.
Als weiterer Aufgabenkreis gehört die Abwicklung des vom Bund und vom Land Brandenburg aufgelegten Förderungsprogramms zur energetischen Erneuerung der sozialen Infrastruktur in den Gemeinden (Investitionspakt 2009) zum Spektrum der Arbeit der Abteilung 3 des LBV.
Zu den Aufgaben der Abteilung gehört neben den Beratungen der Städte und Gemeinden zu neuen Fördermaßnahmen die Prüfung, Bescheidung, förderseitige Maßnahmensteuerung, Verwendungsnachweisprüfung und Gesamtmaßnahmeabrechnung.
Das LBV bestätigt darüber hinaus die Anwendungsgebiete der Förderprogramme der Wohnraumförderung des Landes.
Für Städte und Kommunen werden auf diesen Internetseiten wichtige Informationen zu aktuellen Förderprogrammen, den Förderrichtlinien incl. der dazu veröffentlichten Anlagen (Antragsunterlagen und sonstige Formblätter zur EDV technischen Weiterbearbeitung) verfügbar gemacht. Die Rundschreiben des Landesamtes richten sich mit wichtigen aktuellen Hinweisen und Regelungen an die Städte und Gemeinden.
Neben der fördertechnischen Abwicklung der Städtebauförderungsprogramme werden diese im LBV durch hierfür geeignete Monitoringinstrumentarien inhaltlich begleitet, evaluiert und in Zusammenarbeit mit der zuständigen Abteilung des MIR entsprechend weiterentwickelt. Informationen dazu erhalten Sie auf den Seiten: Monitoring, Evaluierung und Anpassung der Städtebauförderung.
- Vorranggebiete Wohnen und Konsolidierungsgebiete des Stadtumbaus
- Abrechnung und Abschluss von Maßnahmen


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