Fluglärmschutzbeauftragter für den Flughafen Berlin-Schönefeld

Die Landesregierung hat einen Fluglärmschutzbeauftragten für den Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld bestellt. Die Stelle des Fluglärmschutzbeauftragten ist im Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung angesiedelt. 

Der Fluglärmschutzbeauftragte ist im Sinne einer „Ombudsfunktion“ eigenständig aktiv und fachlich unabhängig. Er ist ausdrücklich nicht im Rahmen der gesetzlich geregelten Aufgaben der Luftaufsicht tätig. Seine Aufgabe ist es vielmehr, als Vermittler zwischen allen Beteiligten am Luftverkehr und den Betroffenen, deren Lärmbeschwerden nachzugehen und mit der Flugsicherung, der Genehmigungsbehörde, der Flughafengesellschaft und den Luftverkehrsgesellschaften Konzepte zur Verminderung des Fluglärms zu entwickeln und umzusetzen.

Der Fluglärmschutzbeauftragte nimmt im Wesentlichen die folgenden Aufgaben wahr:

  • die Entgegennahme und Registrierung der mit dem Flugbetrieb am Flughafen Berlin-Schönefeld zusammenhängenden Fluglärmbeschwerden.
  • die sachliche Prüfung der Beschwerden und Aufklärung der Beschwerdeinhalte durch Nachfrage und Anforderung von Stellungnahmen bei den Genehmigungsbehörden, der Flughafengesellschaft, den Luftverkehrsgesellschaften, der Flugsicherung und ggf. beim Beschwerdeführer.
  • die Beantwortung der Fluglärmbeschwerden und die Kontrolle der Einhaltung der mit den Beteiligten abgestimmten bzw. der von den Beteiligten zugesagten Maßnahmen
  • die regelmäßige Auswertung und Aufbereitung der eingegangenen Fluglärmbeschwer-den, verbunden mit der Herausarbeitung von Schwerpunkten und Handlungsvorschlägen für die zuständigen Stellen.
  • die Erörterung aller Möglichkeiten der Minderung des Fluglärms mit dem Flughafen, der Flugsicherung, den Luftfahrtunternehmen und der Genehmigungsbehörde.
  • die Mitwirkung bei der Konzeption von Verfahren zur Bekämpfung des Fluglärms, insbesondere hinsichtlich der gegen Fluglärm optimierten Gestaltung der An- und Abflugrouten, der Anwendung lärmarmer Start- und Landeverfahren sowie der Einführung und dem Vollzug örtlicher Flugbetriebsbeschränkungen.
  • die Bewertung von Fluglärmbeschwerden und Anzeige von Ordnungswidrigkeiten bei den nach § 29 Luftverkehrsgesetz zuständigen Stellen.
  • die regelmäßige Auswertung der Messergebnisse der Fluglärmmessanlage.
  • die Beratung von Bürgern, Bauherren und Bauträgern vor beabsichtigten Grundstücksankäufen bzw. Bauvorhaben  im Umfeld des Flughafens.
  • die Erstellung von Berichten für die Fluglärmkommission, die Teilnahme an ihren Sit-zungen und die Mitwirkung bei der Ausarbeitung von Handlungsempfehlungen.


Der Fluglärmschutzbeauftragte für den Flughafen Berlin-Schönefeld ist zu erreichen:

per Post:

  • Herr Lutz Wunder
    Fluglärmschutzbeauftragter
    c/o Zukunftsagentur Brandenburg GmbH
    Steinstraße 104-106
    14480 Potsdam

per Telefon:

  • 0331 660-3666

per Telefax:

  • 0331 660-3123

per E-Mail: