Städtebaureferendariat


Erfahrungsaustausch in der Arbeitsgruppe der Städtebau- und Vermessungsreferendare, Februar 2009 (Foto: Christian Bischoff)




Ziel und Zweck des Städtebaureferendariats

Das Referendariat ist eine Vorbereitung für den höheren (Verwaltungs-)Dienst. Ziel ist es, u. a. Führungskräfte für den öffentlichen Dienst zu rekrutieren. Den Referendar/inn/en werden zusätzliche Kompetenzen über ihren Hochschulabschluss hinaus vermittelt. Das sind z.B. Führungskompetenzen, Kenntnisse im Verwaltungsmanagement etc.


Ausbildungsbehörde und Ausbildungsleiter

  • Landesamt für Bauen und Verkehr
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

  • Wolfgang Grobe (Ausbildungsleiter)
    Tel.: 03342 4266-1001 (Sekretariat)
    E-Mail: wolfgang.grobe@lbv.brandenburg.de



Einstellungsbehörde

  • Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL)
    Henning-von-Tresckow Str. 2-8
    14467 Potsdam



Ausbildungsdauer und -verlauf

In der Regel dauert die Ausbildung zwei Jahre, davon ca. ein Jahr in einer Brandenburger Stadtverwaltung, es folgen Abschnitte in Kreis- oder/und Landesverwaltung(en).

Eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit den Referendaren der Fachrichtung Vermessungswesen gibt generell Gelegenheit, in Erfahrungsaustausch zu treten, externe Dozenten kennen zu lernen, die eigenen, bereits erworbenen Fähigkeiten zu präsentieren, aber auch an Exkursionen teilzunehmen. Die Arbeitsgruppe tagt in der Regel einmal wöchentlich.



Abschluss

Das Referendariat wird mit der Großen Staatsprüfung (auch Zweites Staatsexamen) abgeschlossen. Die Prüfung wird vor dem Oberprüfungsamt für den höheren technischen Verwaltungsdienst abgelegt. Das Examen berechtigt, die Bezeichnung Assessor/in zu tragen.


 


Einstellungsbehörde


Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL)
Referat 13 – Personal, Aus- und Fortbildung
Frau Neuber
Henning-von-Tresckow Str. 2-8
14467 Potsdam

Sollten Sie weitere Fragen zum Städtebaureferendariat in Brandenburg haben, wenden Sie sich bitte an die Einstellungsbehörde.
Das LBV ist Ausbildungsbehörde.


Kontakt zum LBV



Weitere Informationen

  • Ausbildungsprüfungsordnung 
    (Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen des höheren technischen Verwaltungsdienstes im Land Brandenburg - APO htD vom 29. März 2001)

  •  Beitrag zum Städtebaureferendariat in Brandenburg in der Quartalszeitschrift des MIR / MIL „MIR aktuell“ in der Ausgabe 1/2008