Binnenschifffahrt und -häfen

Binnenschifffahrt im Land Brandenburg
Wassersportbroschüre "Leinen los 2009"  beim LBV zu bestellen

Die  Broschüre  "Leinen los 2009 - Hinweise für die Sportschifffahrt im Land Brandenburg"  können Sie gegen Zusendung eines frankierten und adressierten DIN-A5-Briefumschlages (Gebühr 1,45 €)  unter folgender Adresse bestellen:
Landesamt für Bauen und Verkehr
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten
Abteilung Verkehr
Die handliche Broschüre enthält viele Übersichtskarten zu den Gewässern im Land Brandenburg, kompakte tabellarische Darstellungen z.B. zu Geschwindigkeiten und Schleusenstandorten und zahlreiche Kontaktadressen zu Ansprechpartnern .


Allgemeine Hinweise

Die Hafen- und Schifffahrtsbehörde des Landes Brandenburg möchte Sie auf den folgenden Seiten zu verschiedenen Themen aus dem Bereich der Binnenschifffahrt informieren.

Die Struktur des Internetauftrittes wurde überarbeitet. Inhalte, die Sie von früheren Besuchen kennen, wurden beibehalten, finden sich jedoch nun überwiegend im Bereich Service wieder.

Die Übersichtskarte des Landes Brandenburg zeigt Bundeswasserstraßen sowie die schiffbaren Landesgewässer.

  • Bundeswasserstraßen
    Diese Wasserstraßen befinden sich im Eigentum des Bundes. Informationen über diese Wasserstraßen und über die Anforderungen an die Fahrzeuge sowie an die Schiffsführer erhalten Sie von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Das ELektronische WasserstraßenInformationsSystem stellt einen besonderen Service dar und ist unter der Adresse http://www.elwis.de/ erreichbar.

  • Schiffbare Landesgewässer
    Die Anforderungen an die Schifffahrt werden durch die Landesschifffahrtsverordnung geregelt. Verstöße gegen die Landesschifffahrtsverordnung werden nach dem Bußgeldkatalog geahndet. Das Programm "Erhaltung und Nutzung der schiffbaren Landesgewässer im Land Brandenburg" dient als verbindliche Grundlage zur Einstufung der schiffbaren Landesgewässer. Informationen über die Gewässer (z.B. Wasserstände, Tauchtiefen, Durchfahrtshöhen und -breiten und Wasserbauarbeiten) erhalten Sie durch das Landesumweltamt.

Schifffahrtsrechtliche Angelegenheiten werden durch die Schifffahrtsbehörde bearbeitet, die im Landesamt für Bauen und Verkehr angesiedelt ist.

Auf ausgewählten schiffbaren Landesgewässern gilt die Verordnung zum Führen von Charterbooten ohne Fahrerlaubnis (LChartbootV).

Bezüglich des Transportes von Feuerwerkskörpern und des Abbrennens von Feuerwerken auf schiffbaren Landesgewässern beachten Sie bitte unser Merkblatt.

Die Inhalte wurden sorgfältig ausgewählt und zusammengestellt. Dennoch können wir auf Grund der Vielzahl der Informationen keine Garantie für deren Richtigkeit übernehmen. In diesem Zusammenhang nehmen wir Anregungen und Hinweise sehr gern entgegen. Bei Fragen und Problemen stehen Ihnen eine Reihe von Ansprechpartnern zur Verfügung.